Pflichten des Einstellers gegenüber dem Betreiber Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH (nachfolgend WFB genannt)
(1) Der Einsteller hat jede Handlung im Zusammenhang mit der Einstellung von Immobilienobjekten in das Gewerbeimmobilienportal Bodensee zu unterlassen, die geeignet ist, das Ansehen des Gewerbeimmobilienportals zu schädigen.
(2) Der Einsteller garantiert die Richtigkeit und Aktualität aller Angaben der eingestellten oder zugänglich gemachten Inhalte.
(3) Der Einsteller wird die eingestellten oder zugänglich gemachten Inhalte laufend auf Richtigkeit und Aktualität überprüfen und Änderungen unverzüglich vornehmen.
(4) Der Einsteller wird für seine geschäftlichen Angebote Namen und Anschrift sowie bei Personenvereinigungen, Gruppen und juristischen Personen auch Namen und Anschrift des jeweils Vertretungsberechtigten angeben und die gesetzlichen Anforderungen gem. § 5 TMG beachten.
(5) Der Einsteller garantiert, dass die von ihm in das Gewerbeimmobilienportal Bodensee eingestellten oder zugänglich gemachten Inhalte geltendes Recht, Rechte Dritter oder vertragliche Verpflichtungen gegenüber der WFB nicht verletzen. Insbesondere garantiert der Einsteller, dass die eingestellten oder zugänglich gemachten Inhalte nicht gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften oder gegen die wettbewerbsrechtliche Rechtsprechung im Zusammenhang von Immobilienangeboten von Maklern verstoßen.
(6) Der Einsteller stellt den Betreiber von Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die durch die Verletzung vorstehender Pflichten durch den Einsteller oder dessen Erfüllungsgehilfen entstehen.
(7) Liegen der WFB konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass der Einsteller mit dem von ihm eingestellten oder zugänglich gemachten Inhalten gesetzliche Vorschriften oder Rechte Dritter verletzt oder gegen vertragliche Verpflichtungen verstößt, sind die WFB oder von der WFB beauftragte Dritte berechtigt, den Zugang zu diesen Inhalten zu sperren oder sie zu entfernen ohne dass es einer vorherigen Ankündigung an den Einsteller bedarf. Der Einsteller wird über die Sperrung/Entfernung unverzüglich benachrichtigt. Für einen beim Einsteller durch eine unberechtigte Sperrung/Entfernung entstandenen Schaden haftet die WFB nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger fehlerhafter Bewertung der Anhaltspunkte, welche die WFB zur Sperrung/Entfernung veranlasst haben. Eine weitergehende Haftung - gleich aus welchem Rechtsgrund - ist ausgeschlossen.
(8) Der Einsteller hat die Anfragen der WFB, insbesondere über die Aktualität aller Angaben der eingestellten oder zugänglich gemachten Inhalte unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Tagen ab Anfragedatum zu beantworten. Falls der Einsteller gegen diese vertragliche Verpflichtung verstößt, ist die WFB berechtigt, den Zugang zu den eingestellten Inhalten zu sperren oder sie zu entfernen, ohne dass es einer vorherigen Ankündigung an den Einsteller bedarf. Der Einsteller wird über die Sperrung/Entfernung unverzüglich benachrichtigt.
(9) Die WFB ist berechtigt aber nicht verpflichtet, eine für den Einsteller kostenlose ergänzende Verbreitung der eingestellten oder zugänglich gemachten Inhalte über kooperierende Immobilienbörsen vorzunehmen.
(10) Die vom Einsteller eingestellten Angaben oder zugänglich gemachten Inhalte werden in automatisierten Dateien gespeichert (Hinweis gem. § 33 BDSG). Hiermit ist der Einsteller einverstanden.